Untersuchungsgegenstand: Familienunternehmen, aber welche?

Was verstehen wir in dieser Untersuchung eigentlich unter Familienunternehmen? Nach der spannenden Diskussion in der Equa-Stiftung in München hat das Forschungsteam sich entschieden:

Da die Studie größere Familienunternehmen fokussiert, sollen solche Unternehmen untersucht werden, die nicht unter die Definition kleiner und mittlerer Unternehmen nach der Definition des IfM Bonn fallen. Das heißt, die zu betrachtenden Unternehmen sollen mindestens 50 Millionen € Jahresumsatz und mindestens 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.

Neben diesen quantitativen Charakteristika spielen auch qualitative Eigenschaften eine Rolle: Da vorrangig die Familienmitglieder als Gesellschafter das Unternehmen prägen, sollen die zu untersuchenden Unternehmen mindestens in der 2. Generation im Familienbesitz sein und die Unternehmerfamilie soll mindestens zwei Stämme zwei Gesellschafter umfassen. So ist sichergestellt, dass bereits etablierte familiengeprägte Strukturen im Unternehmen existieren. Zudem ist die Zahl der Personen, die der Unternehmerfamilie angehören und die das Unternehmen beeinflussen können, bereits relativ groß.

Ausblick:

Welche Auswirkungen haben also gesellschaftliche Veränderungsprozesse auf die Familie und wie wirken sich diese auf das Familienunternehmen aus? Um diese Fragen erforschen zu können, müssen im nächsten Schritt die theoretischen Grundlagen zum Verständnis der Beziehung zwischen Unternehmen und Familie einerseits und zwischen Familie und Gesellschaft andererseits herausgearbeitet werden, um auf dieser Basis ein theoretisches Modell für das Verständnis der Zusammenhänge zwischen diesen unterschiedlichen Einheiten zu erarbeiten.

Untersuchungsgegenstand: Familienunternehmen, aber welche?

Ein Gedanke zu „Untersuchungsgegenstand: Familienunternehmen, aber welche?

  • Januar 27, 2017 um 10:51 am Uhr
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    Zunächst hatten wir entschieden, dass die von uns betrachteten Unternehmen immer mindestens zwei Stämme haben sollten. Da es jedoch auch große Familienunternehmen gibt, bei denen die Unternehmerfamilien nicht als Stämme organisiert sind und es uns vorrangig darum geht, solche Unternehmen auszuschließen, in denen nur ein Inhaber aus der Unternehmerfamilie vorhanden ist, haben wir nun die Definition geändert. Statt zwei Stämmen beziehen wir uns nun auf die Zahl der Gesellschafter.

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